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Ecstasy
 

verschiedene Ecstasy-Motive


Synonyme

"Adam", "XTC", "E", "Eve"

 

Wirkstoff

MDMA

3,4-Methylendioxy-
methylamphetamin

 

 
 

Pille-Palle Themen

 

In dieser Spalte findet ihr Beiträge rund um das Thema Drogenkonsum

Führerschein

Über die gängige Praxis des Führerscheinentzugs aufgrund Drogenkonsum. Alles zum Thema Führerscheinentzug, Ärztliches Gutachten, MPU, etc. Mit Schaubild.

 

Über Symptome und Faktoren psychischer und körperlicher Abhängigkeit, Kontrollverlust und Hilfemöglichkeiten.

 

Konsummuster

Die Frage nach dem Konsummuster ist der Blick auf die Art und Häufigkeit des Drogenkonsums. Wie lassen sich weiche und harte Konsummuster unterscheiden ?

 

Mischkonsum

Die gleichzeitige Einnehmen verschiedener Drogen bedeutet immer ein zusätzliches Risiko und ist in der Wirkung schwer einzuschätzen.

 

Sucht und Psychose

Hängengeblieben? Ein nicht unerheblicher Teil der psychischen Erkrankungen sind auf Drogenkonsum (v.a. Cannabis, Ecstasy, Kokain und Halluzinogene) zurückzuführen.

 

XTC=MDMA ? In untersuchten XTC-Pillen können immer eine Vielzahl unterschiedlicher Streckstoffe nachgewiesen werden...

 

Symptome und Hilfemöglichkeiten bei Drogennotfällen. Was tun bei Überhitzung, Horrortrip, Atemstillstand, Krampfanfall, etc...

 

Studien beweisen: Ecstasy-Konsum führt zu Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und irreparablen Gehirnschäden...

 
 
 
Substanz
 

Ecstasy ist ein Amphetaminderivat mit dem Hauptwirkstoff MDMA, das 1912 von der Firma Merck patentiert wurde. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Entaktogene, die in ihrer Wirkung zwischen Halluzinogenen und Amphetaminen stehen. Unter dem Namen Ecstasy werden viele verschiedene Designerdrogen vertrieben, die die unterschiedlichsten Wirkstoffe enthalten können. Dabei variiert der MDMA-Gehalt und die Beimischung anderer Substanzen erheblich.

Typischerweise wird Ecstasy in Kapseln verschiedener Größe in Umlauf gebracht oder - wie in den meisten Fällen - als Tabletten und Pillen in runder oder flacher Form mit teilweise farbigen Prägungen. Die Palette der benutzten Motive reicht von gängigen "kultigen" Designermarken bis zu Tier- oder Kunstmotiven oder ganz einfachen farbigen Pillen ohne Prägung.

Konsumformen:

Ecstasy wird als Substanz nur selten als Pulver eingenommen, da die exakte Dosierung ohne Laborwaage nicht möglich ist. Meistens wird Ecstasy in Tabletten- oder Kapselform eingenommen. Die Substanz kann nicht geraucht werden, ein Vorteil durch intramuskuläre und intravenöse Injektion existiert kaum, so dass die orale Einnahme (Essen) die gängigste Konsumform bleibt.

 
 
Wirkung
 

Ecstasy wirkt aktivierend und tranceartig entspannend zugleich. Ein Faktor dabei ist die seelische und körperliche Verfassung des Konsumenten.

Wer gut "drauf" ist und konsumiert, fühlt sich in der Regel wach, angeregt, weniger gehemmt, ist aufgeschlossen und hat das Gefühl, alles intensiver zu erleben.

Befindet man sich dagegen in einer schlechten seelischen Verfassung kann es sein, dass die Droge einen "nach unten zieht" und depressive Stimmungen auftreten oder bestehende sogar noch verstärkt werden.

Ecstasy verursacht meistens ein übersteigerndes Ich-Gefühl, Hemmungen werden ausgesetzt. Die Wirkungsdauer beträgt gewöhnlich 2-6 Stunden. Der Körper kann folgende Reaktionen aufweisen:

  • erhöhte Herzfrequenz
  • steigender Blutdruck
  • Schweißausbrüche
  • Mundtrockenheit
  • verkrampfte Kiefermuskulatur
  • Übelkeit
 
 
 

Ecstasy besitzt ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential, d.h. dass ein inneres Gleichgewicht nur noch mit Hilfe der Droge erlangt werden kann.

Zudem erfolgt bei regelmäßigem Konsum eine Toleranzsteigerung, was bedeutet, dass man - um die gewünschte Wirkung zu erzielen - immer mehr Pillen schlucken muss, bis man die erhofften Effekte gar nicht mehr erreichen kann.

 
 
Risiken und Safer Use
 

Risiken des akuten Konsums können sein:

Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:

Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:

Prinzipiell müssen Konsumenten daran denken, dass unter dem Begriff Ecstasy heutzutage alles mögliche an Rauschsubstanzen in Tablettenform gehandelt wird und diese Stoffe in irgendwelchen versteckten Labors hergestellt werden. Niemand kann wissen, welche Substanzen eine Pille enthält und welche Wirkungen und Spätfolgen entstehen können. Bereits wenige Pillen können irreparable Gehirnschäden hervorrufen oder Psychosen auslösen. Wenn trotz dieser Risiken konsumiert wird, sollte weiteren zusätzlichen Gesundheitsschädigungen vorgebeugt werden, indem auf folgendes geachtet wird:

  • Ecstasy nicht in unkontrolliertem Mix mit anderen Drogen oder Alkohol einnehmen.
  • Möglichst nur ½ Tablette einnehmen und dann auf die Wirkung warten (das kann 20 min bis 1 Std. dauern). Falls die typische Wirkung ausbleibt niemals nachwerfen. Das ist sinnlos und lebensgefährlich!
  • Für genügend Flüssigkeitszufuhr (nichtalkoholische Getränke) sorgen, um den großen Wasserverlust (durch Tanzen und Bewegungsdrang) und die austrocknende Wirkung der Droge auszugleichen.
  • Möglichst häufig Konsumpausen einlegen.

Wenn die typischen Wirkungen ausbleiben oder nur in abgeschwächter Form auftreten kann das bedeuten, dass sich der Körper bereits zu sehr an die Wirksubstanz gewöhnt hat. Unbedingt Konsumpausen von mehreren Wochen einlegen! Weiterer Konsum ist sinnlos und gefährlich. Schwere Antriebsstörungen oder Depressionen können die Folge sein.

 
 
Recht
 

Ecstasy fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist somit eine illegale Droge. Seit dem 1.08.1986 ist es laut Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes verboten, d.h. u.a. Herstellung, Handel und Besitz sind unter Strafe gestellt. Der Besitz kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Selbst wenn es bei geringfügiger Menge nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde).

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall "der nicht unerheblichen Menge" (z.B. bei Cannabis mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

Nachweiszeiten:

Ecstasy ist im Blut bis zu 24 Stunden und im Urin 1 bis 4 Tage nachzuweisen, in Haaranalysen bei wiederholtem Konsum wesentlich länger.

 

 
     
 

 

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