Therapiebeantragungen gehören zu den Aufgaben
von Suchtberatungsstellen. Die Kostenträger einer Therapie
sind die Rentenversicherungsträger (LVA, BfA) oder die Krankenkasse.
Ein Therapieantrag beinhaltet:
Formulare und Vordrucke gibt es an jeder Suchtberatungsstelle,
die mit den Betroffenen gemeinsam die kompletten Therapieanträge
zusammenstellt und sie in der Auswahl der passenden Therapiestätte
berät.
Vor dem Therapieantritt ist
eine Entgiftung erforderlich.